Wir bieten die Lösung zu eANV.
Ab 01. 04. 2010 ist es soweit: das elektronische Abfallnachweisverfahren wird verpflichtend.
Aus aktuellem Anlass, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung gewisser, gefährlicher Abfälle hat die Bundesregierung beschlossen, ein spezielles, IT-gestütztes Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle im Sinne der Nachweisverordnung einzuführen. Basis hierfür ist eine spezielle Signaturkarte, die jeder am Entsorgungsprozess Beteiligte einsetzen muss.

Durch die genaue Dokumentation sollen Missbrauch und Nachlässigkeit verhindert werden, außerdem dienen die so erfassten Daten nicht nur der Kontrolle, sondern auch als Planungsgrundlage für die Abfallwirtschaft.

Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen bedeutet das grundlegende Änderungen; zentrale Themenbereiche sind:
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